I ZR 98/17 und I ZR 99/17 - Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Beiderseitige Interessensabwägung bei der Vernichtung eines Werks - bei Werken der Baukunst oder mit Bauwerken unlösbar verbundene Kunstwerke werden die Interessen des Eigentümers an einer anderweitigen Nutzung oder Bebauung des Grundstück oder Gebäudes den Interessen des Urhebers am Erhalt des Werks in der Regel vorgehen.
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