6 AZR 687/09 - Zugang der Kündigung bei Übergabe an Ehegatten
Zugang einer Kündigung bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten außerhalb der Wohnung: Ehemann ist Empfangsbote, Kündigung wird wirksam mit Übergabe des Schreibens an den Ehegatten