I ZR 59/04 - Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fremden Domainnamen für sich zu registrieren.
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