I ZR 40/19 - Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags
Ein Makleralleinauftrag kann grundsätzlich wirksam unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch eine an dem Zeitbedarf für eine erfolgversprechende Tätigkeit orientierte Mindestlaufzeit vereinbart werden; für den einem Immobilienmakler erteilten Alleinauftrag ist eine Bindungsfrist von sechs Monaten regelmäßig angemessen. Auch eine vorgesehene automatische Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit um jeweils drei Monate bei unterbliebener Kündigung ist grundsätzlich unbedenklich.