10 AZR 825/06 - Transparenzgebot und Stichtagsklausel bei Bonuszahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nach § 307 BGB sind vom Arbeitgeber vorgegebene Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die Unwirksamkeit kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel entgegen dem Transparenzgebot nicht klar und verständlich ist.
Nach § 307 BGB sind vom Arbeitgeber vorgegebene Klauseln in Arbeitsverträgen unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die Unwirksamkeit kann sich auch daraus ergeben, dass eine Klausel entgegen dem Transparenzgebot nicht klar und verständlich ist.