17 Sa 8/20 - Datenlöschung kann zu fristloser Kündigung führen
Löscht ein Arbeitnehmer im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem der Arbeitgeber den Wunsch äußerte, sich vom Arbeitnehmer trennen zu wollen, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB), rechtfertigt dies die außerordentlich fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.