1 StR 346/23 - "Wolfsmasken-Prozess" rechtskräftig
Das Landgericht hatte den Angeklagten im ersten Rechtsgang wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.