Die neue Personalentwicklungsbewertung für Soldatinnen und Soldaten ist im geltenden Dienstrecht nicht vorgesehen. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.
1 WB 60.22 - Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung
Für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.
Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann.