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ZitatKündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters nachdem dieser als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
Das Wohnhaus wurde an einen neuen Eigentümer verkauft. Nachdem dieser im Grundbuch eingetragen wurde, kündigt der neue Vermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs.
Das Dokument steht nach dem Kauf als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.