Zwei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

  • In der vergangenen Woche hat die europäische Kommission ihren Bericht über die zweijährige Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt. „Ich stimme mit der EU-Kommission darin überein, dass die DS-GVO ihr Ziel, das individuelle Recht auf Datenschutz zu stärken, erreicht hat“, sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller. „Nur bin ich schon ziemlich enttäuscht darüber, dass von der EU-Kommission keinerlei Verbesserungsvorschläge zur DS-GVO gekommen sind.“

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hatte der EU-Kommission mehrere konkrete Änderungen vorgeschlagen, die die Alltagstauglichkeit der DS-GVO erhöhen würden. Müller: „Kleine und mittelständische Unternehmen mit risikoarmer Datenverarbeitung könnten bei der Erfüllung ihrer Transparenzpflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO etwa dadurch entlastet werden, dass sie die jeweiligen Informationen nur noch auf Verlangen mitteilen müssen.“ Nun werde es jedoch erstmal bei den bestehenden Regelungen bleiben.

    In ihrem Bericht weist die EU-Kommission erneut auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten hin, ihre Datenschutzaufsichtsbehörden mit den erforderlichen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen auszustatten. Die meisten Behörden hätten entsprechend mehr Personal erhalten. So sei beim Personal zwischen 2016 und 2019 europaweit ein durchschnittlicher Zuwachs von 42 Prozent zu verzeichnen. Dieser sei jedoch ungleich verteilt. In einzelnen Mitgliedstaaten sei die Personalsituation daher nach wie vor nicht zufriedenstellend. Das kann Müller nur bestätigen: „Als einzige Datenschutzaufsichtsbehörde in Deutschland hat meine Behörde keine neue Stelle erhalten. Ich frage mich, wie viel der Regierungskoalition der Schutz von Bürgerrechten eigentlich wert ist.“

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    Quelle: https://www.datenschutz.de/zwe…enschutz-grundverordnung/