Corona-Listen: Gästedaten nicht offen zugänglich aufbewahren

  • Den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erreichen derzeit viele Beschwerden, in denen die Erhebung personenbezogener Daten anlässlich der Corona-Pandemie kritisiert wird. Hierzu erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller: „Die in der Verordnung der Landesregierung angeordnete Erhebung von Kontaktdaten ist derzeit noch unumgänglich, um die Corona-Pandemie durch die Rückverfolgung von Infektionsketten weiter einzudämmen. Hierbei sind allerdings mehrere Dinge zu beachten. Zulässig ist nur die Erhebung von Kontaktdaten, nicht auch die Erhebung von Gesundheitsdaten. Fragen etwa nach Atemwegsproblemen sind tabu, wobei an dieser Stelle für Betriebe im Heilmittelbereich und der Körperpflege enge Ausnahmeregelungen greifen. Die erhobenen Kontaktdaten dürfen nur für den Zweck der Rückverfolgung und nicht etwa auch für Werbezwecke verarbeitet werden. Die Daten sind vertraulich zu behandeln, für Dritte einsehbare Listen scheiden daher aus. Und die Daten sind nach vier Wochen zu vernichten, zum Beispiel, indem die ausgefüllten Formulare durch den Schredder gejagt werden.“

    Damit Datenschutz und Infektionsschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden können, habe seine Behörde auf ihrer Webseite eine Reihe von praktischen Hinweisen veröffentlicht. Gastwirte, Veranstalter, Friseure und Fitnessstudios finden dort unter anderem Muster für die Datenerhebung auf Einzelblättern oder in Listen. „Diese Listen dürfen allerdings nicht offen herumliegen“, sagt Müller. „Sie müssen von einer Servicekraft ausgefüllt werden.“ Der Landesbeauftragte empfiehlt, die Gästedaten in Papierform zu erfassen und aufzubewahren. Eine automatisierte Verarbeitung führe zu mehr Aufwand bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Müller: „Wir versuchen, es allen Beteiligten so leicht wie möglich zu machen, sich an das geltende Recht zu halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen.“

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    Quelle: https://www.datenschutz.de/cor…-zugaenglich-aufbewahren/