Abmahnung für Streaming (Versuch mit Schadsoftware)

  • Sehr geehrte/r ... ,


    der unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Projekt „Extrem benutzt German 2006 Blu-ray Disc“. Unseren Auftraggeber „Arch Films“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

    Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:


    Produktname: Extrem benutzt German 2006 Blu-ray Disc
    IP-Adresse: 61.11.218.14
    Datum/Uhrzeit: 04.08.2018 24:63:45
    Benutzerkennung: 9077507920


    Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 364 908-408 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.


    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 20.09.2018 notiert wurde.
    Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.


    Schadenanspruch: 889,04 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 169,77 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung - pauschal: 80,00 Euro
    Gegenstandwert: 84269,00 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 24,02 Euro


    Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.


    Mit freundlichen Grüßen

    Rechtsanwaltsgesellschaft ...

  • Die Mail ist der totale Schwachsinn und dient ausschließlich dazu, dass der Empfänger den Anhang der Mail öffnet, eine zip Datei mit Schadsoftware. Die Mail stammt von einem gehackten Server. Es wurde eine deutsche Anwaltskanzlei als Absender genannt, die jedoch keine Abmahnungen per E-Mail versendet.


    Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung werden per Brief, schriftlich und nicht per E-Mail versandt. Die enthaltenen Angaben sind falsch, Rechtschreibung, Ausdruck und Zeichensetzung sind falsch. Die angegebenen Aktenzeichen der Gerichte gibt es nicht. Die Berechnung von Schadenersatz und Kosten sind falsch, die Anwaltsgebühren sind aus der Luft gegriffen, die Postentgeltpauschale ist falsch.