Slimsticks: Marktwächterwarnung vor unfreiwilligen Käufen im Internet

  • Potsdam / Berlin, 02. Juni 2016 – Auf den Internetseiten slimsticks.de und slimsticks-gratis.de kam es in diesem Jahr immer wieder zu unbewusst kostenpflichtigen Bestellungen von Nahrungsergänzungsmitteln. Das haben die Verbraucherzentralen über das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt festgestellt.In den letzten Wochen und Monaten beschweren sich Verbraucher vermehrt, dass sie auf slimsticks.de und slimsticks-gratis.de unbewusst kostenpflichtige Bestellungen ausgelöst hätten und es dadurch zu unfreiwilligen Käufen und Abonnements von einem Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Slimsticks“ kam. Insgesamt sind den Verbraucherzentralen in diesem Jahr über 50 Fälle aus 13 Bundesländern gemeldet worden.UNDURCHSICHTIGES BESTELLVERFAHREN Im Rahmen des Marktwächterprojekts haben die Verbraucherzentralen die Internetseiten faktisch und rechtlich überprüft. Auf slimsticks.de werden Verbraucher aufgefordert Namen und Zustelladresse einzugeben. Nach Klick auf den Button „Weiter“ wird sofort eine Bestellung ausgelöst. Informationen über den Gesamtpreis erfolgen im Bestellprozess nicht. Diese müssen dem Verbraucher aber rechtmäßig vor dem Kauf zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der „Weiter“-Button durch eine eindeutige Formulierung wie beispielsweise „kostenpflichtig bestellen“ ersetzt werden.ANGEBLICHES GRATIS-GESCHENK NUR IM ABOÜber Werbung auf Facebook gelangten zudem viele Verbraucher auf die Webseite slimsticks-gratis.de. Sowohl in der Facebook-Anzeige als auch auf der Webseite wurde Verbrauchern bei Bestellung eines Testpakets ein Bluetooth Fitnessband gratis versprochen. Auf der Webseite hieß es: „Für jeden SlimSticks Tester: Das FitBand Bluetooth im Wert von 79,90 Euro“. Erst bei genauerem Hinschauen wurde allerdings klar, dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergänzungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber wurde der Verbraucher auf der Webseite jedoch nicht eindeutig informiert. Inzwischen leitet die Webseite slimsticks-gratis.de auf eine neue URL um: slimsticks-abo.de. Das angebliche Gratis-Armband wird auch dort in gleicher Weise angeboten.VERBRAUCHER FRÜHZEITIG WARNEN„Die Slimsticks-Seiten kommen nicht hinreichend ihren gesetzlichen Informationspflichten nach. Unter diesen Umständen kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande, sodass für betroffene Verbraucher auch keine Zahlungspflicht besteht“, erläutert Kirsti Dautzenberg, Teamleitung Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät Betroffenen dazu, nach Zahlungsaufforderung zunächst nicht zu zahlen und sich von einer Verbraucherzentrale in ihrer Nähe beraten zu lassen, um die Rechtslage im Einzelfall zu klären.Im Rahmen des Marktwächterprojekts werden in Brandenburg die bundesweiten Verbraucherbeschwerden zum Schwerpunkt Digitaler Wareneinkauf ausgewertet.

    Quelle: http://www.marktwaechter.de/pr…ligen-kaeufen-im-internet