WLAN Störerhaftung

  • Der EUGH hat die Haftung für #Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen gekippt. Das ist toll, aber wenn er gleichzeitig einen Passwortzwang einführt ist das richtig großartig. Das heisst, dass zwar keine Kosten mehr für die Abmahnung entstehen, jedoch für den Zwang zum Passwort?

  • Es wäre schön, wenn die Überschrft den Tatsachen entspricht. Die #Störerhaftung hat einen neuen Anstrich erhalten. Zwar kann nun nicht mehr wegen der Urheberrechtsverletzung auf Schadenersatz, Abmahnkosten und Gerichtskosten vorgegangen werden, dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Der EuGH hat nur die Störerhaftung von Gewerbetreibenden bei der Urheberrechtsverletzung begrenzt, jedoch etwas anderes zugelassen:


    Es gibt einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN Betreiber, Verletzungen zu verhindern. Das Gericht kann den Passwortschutz und die Idendifikation der Nutzer anordnen. Das bedeutet, dass Rechteinhaber hier abmahnen können und der Betreiber die Kosten zu tragen hat. Die Kosten sind aber nicht gedeckelt, sodass hier locker vierstellige Summen verlangt werden können.


    Daher werden die Hotspot Betreiber kein offenes WLAN anbieten in Deutschland, wenn der Gesetzgeber nicht aktiv wird. Der EuGH hat es dem nationalen Gesetzgeber überlassen, die Störerhaftung vollständig abzuschaffen. Das EU-Recht bietet die Möglichkeit dazu.