Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 30. September 2021 entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind (Aktenzeichen B 9 V 1/19 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_24.html