Eine früher in Deutschland lebende Rentnerin erhält auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie inzwischen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung vom heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_16.html