Erhält eine früher in Deutschland lebende Rentnerin auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt? Mit dieser Frage befasst sich der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 um 10.45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_14.html