Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_10.html
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Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_10.html