Sind für Bürgermeister oder Ortsvorsteher von Ortsteilen einer Stadt Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, wenn sie als Ehrenbeamte auf Zeit tätig werden? Hierüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 27. April 2021 um 11 und um 15 Uhr mündlich verhandeln und Entscheidungen verkünden (Aktenzeichen: B 12 R 8/20 R und B 12 KR 25/19 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_09.html