Digitaler Unterricht -Missstände müssen so schnell wie möglich behoben werden
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Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nach den erneuten Schulschließungen ist die hohe Anzahl an Anfragen zum datenschutzkonformen Einsatz digitaler Lernmittel von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Medienvertreter*innen, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erreicht, noch einmal gestiegen. Die Datenschutzbehörde stellt mit Bedauern fest, dass es im Bildungsbereich noch immer nicht gelungen ist, funktionierende und dem geltenden Recht entsprechende digitale Infrastrukturen bereitzustellen sowie rechtssichere Softwarelösungen auszuwählen und zu beschaffen.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, stellt klar, dass ein Distanzlernen – unter Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel – in diesen schwierigen Zeiten dennoch möglich sein muss. Sie wird ihrer Aufsichtstätigkeit deshalb in der aktuellen Pandemielage, wie auch in den vergangenen Monaten, mit Bedacht und Augenmaß nachgehen und von Maßnahmen gegen einzelne Schulen, die problematische Dienste einsetzen, soweit möglich absehen.
Der temporäre Verzicht auf durchgreifende Maßnahmen gegen die verantwortlichen Schulen bedeutet jedoch keinesfalls, dass der Einsatz nicht datenschutzgerechter digitaler Dienste dadurch rechtmäßig wird und grundsätzlich von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde akzeptiert wird. Der derzeitige Einsatz digitaler Produkte, deren Datenschutzkonformität nicht gesichert ist, darf sich in Berliner Schulen keinesfalls verstetigen. Die anstehenden Sommermonate müssen von den Verantwortlichen intensiv dafür genutzt werden, einen datenschutzgerechten und störungsfreien digitalen Unterricht bis zum neuen Schuljahr zu ermöglichen.
Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) dürfen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn dabei die Anforderungen dieses unmittelbar auch in Berlin geltenden Gesetzes eingehalten werden. Dabei ist es nach dem Gesetz Aufgabe der jeweils verantwortlichen Stellen, vor einer Datenverarbeitung sicherzustellen, dass die Verarbeitung gemäß der DS-GVO erfolgt. Dies muss von der verantwortlichen Stelle nachgewiesen werden können. Nach dem geltenden Berliner Landesrecht sind derzeit die einzelnen Schulen selbst verantwortlich für den Einsatz digitaler Dienste im Unterricht. Konkret bedeutet dies, dass jede einzelne Schule für jedes einzusetzende Produkt eine umfassende Prüfung im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Sicherheit der Daten vornehmen muss, bevor sie das Produkt einsetzt.
Diese Aufgabenzuteilung ist schon deshalb nicht sachgerecht, weil es höchst ineffizient ist, wenn eine Vielzahl von Schulen jeweils für sich die im Zweifel gleichen Prüfungen durchführen muss. Zum anderen aber sind Schulen mit diesen Prüfungen regelmäßig komplett überfordert, weil es hier nicht um eine rein pädagogische Beurteilung digitaler Lehrmittel geht, sondern weit darüber hinaus um die Prüfung und Bewertung höchst komplexer rechtlicher und technischer Sachverhalte, für die Lehrkräfte normalerweise nicht ausgebildet sind und wofür sie auch nicht über die notwendigen zeitlichen Ressourcen verfügen. Diese Aufgabe kann daher sinnvollerweise nur zentral von der ihnen übergeordneten Fachbehörde wahrgenommen werden. Diese steht in der Pflicht, Mindeststandards für digitale Lehr- und Lernmittel festzulegen und so eine Vorauswahl an pädagogisch und rechtlich geeigneten digitalen Diensten und Produkten zu treffen. Nur so kann den Schulen die notwendige Rechtssicherheit gegeben werden.
Diese Aufgabe kann die Datenschutzaufsicht der Bildungsverwaltung nicht abnehmen. Die gesetzliche Aufgabe der Datenschutzaufsichtsbehörde ist es, die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu kontrollieren und durchzusetzen (Artikel 57 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung). Daneben hat sie die Aufgabe, die Verantwortlichen für die ihnen aus der Datenschutz-Grundverordnung entstehenden Pflichten zu sensibilisieren und u. a. Parlament und Regierung über legislative und administrative Maßnahmen zum Datenschutz zu beraten.
Um den so wichtigen Prozess der Digitalisierung des Schulunterrichts in der pandemiebedingten Ausnahmesituation zu unterstützen, hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dementsprechend schon früh im vergangenen Jahr eine Reihe von Hilfestellungen veröffentlicht und eine Vielzahl von Anfragen einzelner Schulen, Lehrkräfte und Eltern beantwortet. Bereits im Frühjahr 2020 erarbeitete und veröffentlichte sie konkrete Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz digitaler Lernplattformen sowie zum Einsatz von Videokonferenz-Diensten für Berliner Verantwortliche. Parallel dazu führte sie eine detaillierte Prüfung von verschiedenen Videokonferenz-Diensten durch, deren Ergebnis am 3. Juli 2020 veröffentlicht wurde und die deutschlandweite Beachtung fand (www.datenschutz-berlin.de/corona-pandemie). Eine Aktualisierung dieser Übersicht wird in Kürze erfolgen.
Maja Smoltczyk:
„Datenschutz ist kein Selbstzweck. Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders zu schützenden Mitgliedern unserer Gesellschaft. Für mich ist es von Beginn meiner Amtszeit an ein zentrales Anliegen gewesen, dass Schülerinnen und Schüler klug und nachhaltig an die Herausforderungen der digitalisierten Gesellschaft herangeführt werden und dabei ein solides Bewusstsein für die darin verborgenen Gefahren entwickeln. In Zeiten, in denen sich der Einsatz algorithmischer Verfahren und künstlicher Intelligenz in allen Lebensbereichen rasant ausbreitet, muss deshalb sichergestellt sein, dass die digitalen Dienste, die in den Schulen zum Einsatz kommen, den Kindern einen geschützten Raum zum Lernen und sich Entfalten bieten. Der Einsatz von nicht datenschutzgerechten digitalen Diensten ist rechtswidrig und daher als dauerhafte Lösung nicht hinnehmbar. Derartige Dienste stellen eine ernstzunehmende Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler dar. Dieser Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen in diesem Bereich kontinuierlich und mit Hochdruck daran arbeiten, dass spätestens mit Beginn des nächsten Schuljahres alle Berliner Schulen rechtmäßig arbeiten können.“Download Digitaler Unterricht -Missstände müssen so schnell wie möglich behoben werden als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/dig…-moeglich-behoben-werden/