AfD-Portal bleibt verboten

  • Nach dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin bleibt das AfD-Portal „Neutrale Schule“ verboten. Eine Aufhebung des Verbots hatten die Richter dem Landesverband der AfD bereits im Eilrechtsschutz versagt. Nun bestätigte das Gericht seine Rechtsauffassung im Hauptsacheverfahren.

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller, begrüßte das Urteil: „Ich war die ganze Zeit davon überzeugt, dass wir rechtmäßig gehandelt haben. Die AfD verstößt mit ihrem Portal gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Datenschutzgrundverordnung. Dass die Richter das genauso sehen, bringt uns beim Schutz besonders sensibler Daten wie der politischen Meinung einen großen Schritt weiter.“

    In dem Portal forderte der Landesverband der AfD Schüler und Eltern dazu auf, solche Lehrer der AfD zu melden, die im Unterricht politische Meinungen vertreten, die nach Auffassung der AfD unzulässig sind. Dabei sammelt die Partei nicht nur die personenbezogenen Daten der Schüler, die eine Meldung verfassen, sondern ganz gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer. Als besondere Kategorie personenbezogener Daten steht die politische Meinung jedoch unter besonderem rechtlichen Schutz. Müller: „Die Väter und Mütter der Grundverordnung wollten offensichtlich nicht, dass irgendwelche schwarzen Listen angefertigt werden.“

    Nach Artikel 9 Absatz 1 DS-GVO ist die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung der betroffenen Personen hervorgeht, grundsätzlich untersagt. Eine solche Verarbeitung ist nur ausnahmsweise, unter den Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 2 DS-GVO, erlaubt. Doch die sind im Fall des AfD-Portals nicht gegeben. Insbesondere ist die von einem Lehrer im Klassenraum geäußerte politische Meinung nicht im Sinne des Art. 9 Absatz 2 Buchstabe e DS-GVO offensichtlich öffentlich gemacht, da es sich bei einer Schulklasse gerade nicht um einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis handelt.

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    Quelle: https://www.datenschutz.de/afd-portal-bleibt-verboten/