Die Datenschutz-Grundverordnung zeigt positive Wirkung – Landesbeauftragter stellt seinen letzten Tätigkeitsbericht vor
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Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Heute hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Harald von Bose, seinen XVI. Tätigkeitsbericht der Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch übergeben. Dieser Jahresbericht 2019 wurde dem Landtag zur Unterrichtung übermittelt (LT-Drs. 7/6184).
Die Berichtspflicht ergibt sich aus dem Auftrag aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der Bericht wird daher auch dem Europäischen Datenschutzausschuss und der Europäischen Kommission übersandt.
Der Berichtszeitraum war in großem Umfang wiederum durch die Beratungsbedarfe im Hinblick auf die Anwendung des neuen europäischen Datenschutzrechts geprägt (s. Nr. 2.1). Der Landesbeauftragte wirkte weiterhin vielfältig als Berater insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (vgl. Nrn. 14.1 bis 14.3) und Vereine, und nicht zuletzt für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Die Zahl der Beschwerden und Eingaben bewegte sich nach wie vor auf einem hohen Niveau; ein Schwerpunkt liegt weiterhin im Bereich der Videoüberwachung (s. Kap. 15). Die Behörde handelt bei ihren Beratungs- und Kontrollaufgaben praxisnah und mit Augenmaß und betont auch die Chancen eines klugen Datenschutzes für die verantwortlichen Stellen.
Die Herausforderungen des europäischen Rechts betrafen auch rechtspolitische Fragestellungen bei der Anpassung des Landesrechts (Beratung von Landesregierung und Landtag, s. Nrn. 4.1.1, 9, 12.1.6, 13.1.3).Die Behörde des Landesbeauftragten ist durch den Aufgabenzuwachs, auch bei der Kooperation der Europäischen Aufsichtsbehörden (s. Nr. 5.2), weiterhin stark beansprucht. Zur Fallstatistik 2019 s. Kapitel 3, zu verhängten Bußgeldern s. Nr. 16.2.
Wie schon in den vergangenen Haushaltsjahren bleibt auch beim Doppelhaushalt 2020/21 im Vergleich zur Stellenanmeldung in 2019 die bewilligte Personalausstattung der Aufsichtsbehörde hinter dem tatsächlichen Bedarf weit zurück, denn es gibt überhaupt keine neue Stelle (s. Nr. 2.2). Der Datenschutz in Sachsen-Anhalt verdient mehr Wertschätzung durch die Politik, und dies betrifft nicht nur die Haushaltsmittel.
Schwerpunkte der Tätigkeit der Behörde des Landesbeauftragten im Bereich der öffentlichen Verwaltungen betrafen:
– Begleitung der E-Government-Entwicklungen (s. Nrn. 6.1, 6.2),
– Beratungen hinsichtlich der Verwendung von Fanpages bei Facebook (s. Nr. 7.2),
– Beratungen zu Schulthemen, wie Digitalpakt Schule und Bildungsmanagementsystem und Hinweise zum Fotografieren an Schulen (s. Nrn. 11.2.1, 11.2.3, 11.2.6).Ein relativ neues Digitalisierungsthema betrifft die Methode des Building Information Modeling (BIM); im Rahmen von Vorträgen wurde festgestellt, dass der Datenschutz den BIM-Projekten nicht entgegensteht (s. Nr. 14.6). Daneben rückte das Themenfeld Künstliche Intelligenz immer mehr in den Fokus (s. Nr. 1.2).
In der Schlussphase der Berichtserstellung verzögerte die Corona-Pandemie die Fertigstellung, denn es waren viele neue Fragen zu Datenverarbeitungen bei der Bewältigung der Krise zu prüfen.
Der Tätigkeitsbericht ist auf der Homepage des Landesbeauftragten verfügbar und kann auch telefonisch oder schriftlich bestellt werden.
Anlässlich der Vorstellung seines letzten Tätigkeitsberichts zog der Landesbeauftragte eine vorläufige Bilanz seiner über 15 Jahre im und für den Datenschutz:
„Es war eine erfüllte und herausfordernde Zeit. Stand in den ersten Jahren die Abwehr von übermässigen Eingriffen in die Grundrechte durch den „Präventionsstaat“ und ein vermeintliches Superrecht auf Sicherheit im Vordergrund, kamen seit 2011 durch die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich Kontrollaufgaben zumal bei Wirtschaftsunternehmen hinzu. Die Reform des europäischen Datenschutzrechts habe ich intensiv begleiten können. Die Sensibilität für die Belange des Datenschutzes ist gewachsen. Der Vorwurf, Datenschutz behindere Datenverarbeitungen und verursache Bürokratieaufwand, greift nicht durch: Die Behörde zeigt auf, wie die Datenschätze mit Datenschutz gehoben werden können. Auch mit anderen Widersprüchen habe ich aufgeräumt. Datenschutz und Informationssicherheit sind Gegenstand von Beratung und Gestaltung bei der Digitalisierung in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat. Beim E-Government muss Sachsen-Anhalt aufholen, schon vor Jahren empfahl ich eine ganzheitliche, nachhaltige, verbindliche und vernetzte Strategie. Stets haben mich Fragen nach der Zukunft von Privatheit besonders interessiert, auch bei den vielen Themen, mit denen sich die Datenschutzkonferenz befasst. Deren Vorsitz hatte ich bereits im Jahr 2006 inne. Dass die Digitalisierung nicht nur technisch und ökonomisch betrachtet werden muss, sondern vor allem ethisch (dies ist auch Gegenstand von Bildungskonzepten zur Vermittlung von Medienkompetenz), rechtlich und politisch, wird häufig noch nicht berücksichtigt. Der Freiheitsmaßstab des Datenschutzes in der demokratischen Gesellschaft ist Erfolgs- und Vertrauensfaktor – das zeigt sich aktuell auch bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“
Quelle: https://www.datenschutz.de/die…n-taetigkeitsbericht-vor/