Alles anzeigenPressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 13.09.2019
Die Bundesregierung plant im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung die Einführung individueller Personenkennzeichen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Datensätze von Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Registern besser gefunden werden können.
Die Einführung solcher verwaltungsübergreifenden Identifikationsmerkmale und einer entsprechenden Infrastruktur birgt im hohen Maße die Gefahr, dass personenbezogene Daten leicht zusammengetragen, verbunden und so umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Die Einführung von individuellen Personenkennzeichen begegnet daher erheblichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht setzt deshalb bereits seit Jahrzehnten enge Schranken hinsichtlich der Nutzung solcher eindeutigen Personenkennzeichen. Bereits die Möglichkeit einer Katalogisierung von Bürgerinnen und Bürgern durch den Staat gefährdet das Persönlichkeitsrecht jeder und jedes Einzelnen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht gilt es zu verhindern, dass personenbezogene Daten in den unterschiedlichen Registern zur Erstellung umfassender Profile von Bürgerinnen und Bürgern verknüpft werden und damit erheblich in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen eingegriffen wird.
In einer gemeinsamen Entschließung fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) deshalb, dass einheitliche, verwaltungsübergreifende Personenkennzeichen nicht eingeführt werden.
Maja Smoltczyk erklärt hierzu: „Die Verwaltungsdigitalisierung soll Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung staatlicher Einrichtungen und Dienstleistungen erleichtern und ist daher sehr zu begrüßen. Hierbei dürfen jedoch die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte nicht durch die Ermöglichung der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile mittels individueller Personenkennzeichen
missachtet werden.“Die Pressemitteilungen der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Download Bürgerfreundliche Verwaltungsdigitalisierung geht auch ohne Personenkennzeichen als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/bue…ohne-personenkennzeichen/