EU Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan und schafft damit den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr

Die Kommission hat heute ihren Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan angenommen, durch den personenbezogene Daten auf der Grundlage starker Schutzgarantien ungehindert zwischen den beiden Volkswirtschaften fließen können.


Dies stellt den letzten Schritt in dem im September 2018 eingeleiteten Verfahren dar, zu dem auch die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammengesetzten Ausschusses gehörten. Der Beschluss gilt – wie auch sein von Japan heute angenommenes Äquivalent – ab dem heutigen Tag.


Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Durch diesen Angemessenheitsbeschluss wird der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen. Die Daten der Europäerinnen und Europäer werden hohen Datenschutzstandards unterliegen, wenn sie nach Japan übermittelt werden. Außerdem werden unsere Unternehmen von einem privilegierten Zugang zu einem Markt mit 127 Millionen Verbrauchern profitieren. Investitionen in die Privatsphäre zahlen sich aus. Diese Vereinbarung wird als Beispiel für künftige Partnerschaften in diesem Schlüsselbereich dienen und zur Festlegung globaler Standards beitragen.“


Die wichtigsten Elemente des Angemessenheitsbeschlusses


Bevor die Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss angenommen hat, hat Japan zusätzliche Garantien eingeführt, um zu gewährleisten, dass die aus der EU übermittelten Daten den europäischen Standards entsprechenden Schutzgarantien unterliegen. Diese Garantien umfassen Folgendes:


Eine Reihe von Bestimmungen (Ergänzende Vorschriften), die bestimmte Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzsystemen ausgleichen werden.Diese zusätzlichen Garantien werden beispielsweise den Schutz sensibler Daten, die Ausübung individueller Rechte sowie die Bedingungen, unter denen EU-Daten aus Japan in ein anderes Drittland weitergeleitet werden können, stärken. Diese Ergänzenden Vorschriften sind für japanische Unternehmen, die Daten aus der EU einführen, verbindlich und vor der unabhängigen japanischen Datenschutzbehörde (PPC) und den Gerichten durchsetzbar.Die japanische Regierung hat der Kommission auch Garantien in Bezug auf den Datenzugriff japanischer Behörden zu Strafverfolgungszwecken und zu Zwecken der nationalen Sicherheit zugesagt, damit gewährleistet ist, dass jede Verwendung personenbezogener Daten auf das beschränkt ist, was erforderlich und verhältnismäßig ist und einer unabhängigen Aufsicht sowie wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen unterliegt.Ein Verfahren zur Prüfung und Klärung von Beschwerden von Europäerinnen und Europäern über den Zugriff japanischer Behörden auf ihre Daten. Dieser neue Mechanismus wird von der unabhängigen Datenschutzbehörde Japans verwaltet und überwacht.

Die Angemessenheitsbeschlüsse ergänzen außerdem das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan‚ das im Februar 2019 in Kraft treten wird. Die europäischen Unternehmen werden von freiem Datenverkehr mit einem wichtigen Handelspartner sowie von privilegiertem Zugang zu den 127 Millionen japanischen Verbrauchern profitieren. Die EU und Japan bekräftigen, dass die Förderung hoher Standards zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten und die Erleichterung des internationalen Handels im digitalen Zeitalter Hand in Hand gehen müssen und können.


Nächste Schritte


Der Angemessenheitsbeschluss und sein Äquivalent auf japanischer Seite gelten ab dem heutigen Tag.


Nach zwei Jahren wird eine erste gemeinsame Überprüfung durchgeführt, um das Funktionieren des Rahmens zu bewerten. Dies betrifft alle Aspekte der Angemessenheitsfeststellung, einschließlich der Anwendung der Ergänzenden Vorschriften und der Garantien für den Zugang der Regierung zu den Daten. Die Vertreter des Europäischen Datenschutzausschusses werden sich an der Überprüfung des Datenzugriffs zu Strafverfolgungszwecken und zu Zwecken der nationalen Sicherheit beteiligen. Anschließend wird mindestens alle vier Jahre eine Überprüfung durchgeführt.


Hintergrund


Die Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Angemessenheit mit Japan ist Teil der EU-Strategie im Bereich der internationalen Datenströme und des Datenschutzes, wie im Januar 2017 in der Mitteilung der Kommission zum Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Weltangekündigt wurde.

Am 17. Juli 2018 haben die EU und Japan ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen (siehe Pressemitteilung). Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als angemessen anzuerkennen, sodass personenbezogene Daten zwischen der EU und Japan sicher übermittelt werden können.

Im Juli 2017 verpflichteten sich Präsident Juncker und Premierminister Abe, den Angemessenheitsbeschluss als Teil der gemeinsamen Verpflichtung der EU und Japans zur Förderung hoher Datenschutzstandards auf der internationalen Bühne anzunehmen (siehe Erklärung).


Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU beruht auf der Datenschutz-Grundverordnung‚ die verschiedene Instrumente für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vorsieht, unter anderem Angemessenheitsbeschlüsse. Die Europäische Kommission ist befugt zu bestimmen, ob ein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Das Europäische Parlament und der Rat können die Europäische Kommission ersuchen, diese Beschlüsse aufrechtzuerhalten, zu ändern oder zurückzuziehen.