beA macht größere Probleme - Nutzungspflicht ausgesetzt

Die sicherheitstechnischen Probleme hinter dem beA sind weit größer, als bisher angenommen.


Golem berichtete bereits am 22.12.2017 von den Schwierigkeiten https://www.golem.de/news/bea-…tertuere-1712-131845.html


Nach einem Vortrag beim 34C3 ist nunmehr das volle Ausmaß sichtbar: https://www.heise.de/newsticke…e-Stuemperei-3928474.html


Spiegel online: http://www.spiegel.de/netzwelt…ach-pleite-a-1185198.html


Die BRAK hat sich entschieden, dass beA solange abzuschalten, bis der technische Dienstleister ATOS einen sicheren Zugang zum beA sicherstellt. Derzeit können keine Nachrichten (Schriftsätze) über das beA versandt oder abgeholt werden. Gerichte sind nicht in der Lage Schriftsätze zuzustellen. Dies gilt auch für die gesamte Anwaltschaft.


Die passive Nutzungspflicht soll ausgesetzt werden, solange das beA nicht online ist. Dies hängt nunmehr vom technischen Betreiber und Entwickler ab. Das BMJ und die Ministerien der Länder wurden informiert.


"Die BRAK wird daher das beA-System erst dann wieder online bereitstellen, wenn der Dienstleister die Störungen vollständig behoben hat und einen sicheren Zugang gewährleisten kann..."

Kommentare 1

  • Ursprünglich war der Start von Gesetzes wegen für den 1. Januar 2016 vorgesehen. Diesen Termin hatte die BRAK allerdings abgesagt. Der später anvisierte Starttermin 29. September 2016 wurde aufgrund von gerichtlichen Auseinandersetzungen ebenfalls nicht eingehalten. Offen ist auch noch, ab wann das beA für Syndikusrechtsanwälte zur Verfügung steht. Voraussichtlich werden diese jeweils ein Postfach pro Anstellungsverhältnis erhalten.


    Es war umstritten, inwieweit eine Pflicht zur Nutzung des beA besteht. Der DAV hat sich für eine klare gesetzliche Regelung eingesetzt. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat als Reaktion auf die Unterklarheiten in der Rechtsverordnung zum beA (RAVPV) eine Nutzungspflicht ab 1.1.2018 statuiert. Zuvor können Anwältinnen und Anwälte das beA auf freiwilliger Basis nutzen. Wer das beA nutzen möchte, kann dies in der Anwaltauskunft kundgeben. vgl. https://digital.anwaltverein.d…chtsverkehr/worum-geht-es
    Oder http://www.anwalt-schweiz.attorney