beA weiterhin offline

Das besondere elektronische Anwaltspostfach bleibt weiterhin nicht erreichbar.


Nachdem der Betreiber ATOS die technischen Schwierigkeiten bis heute nicht beheben konnte, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer dafür entschieden das beA offline zu lassen.


Gleichzeitig wird nunmehr dringend dazu geraten, der Aufforderung vom 22.12.2017, das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat zu installieren, nicht mehr zu folgen bzw. das Zertifikat sofort zu löschen. Die Risiken für die IT-Sicherheit haben sich endlich auch bei der BRAK herumgesprochen.


Derzeit wird der Anmeldeprozess überarbeitet. Das beA ist nicht erreichbar.


Die BRAK stellt klar, dass das beA erst wieder bereit gestellt wird, "wenn der technologische Dienstleister die Störung vollständig behoben und einen sicheren Zugang gewährleistet hat".