Abmahnung Filesharing von "Boston"

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das illegale Filesharing des Films „Boston“ ab. Sie verlangt von den Abgemahnten das Unterlassen des illegalen Tauschangebotes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 915 Euro.


Der Film "Boston" ist ein US amerikanischer Spielfilm aus dem Jahr 2017 und wird von Studiocanal GmbH. verliehen.



Die pauschale Schadenersatzsumme setzt sich aus 700 Euro Schadenersatz für den Film „Boston“ sowie die Übernahme von 215 Euro Anwaltskosten zusammen.



Das Schreiben wirft dem Anschlussinhaber vor, dass zum angegebenen Zeitpunkt über eine ermittelte IP-Adresse ein illegales Tauschangebot zum Film erfolgte und so der Film über peer-to-peer Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent illegal zum Herunterladen angeboten wurde.



Empfänger einer "Boston" Abmahnung sollten folgende Punkte beachten:


  • Nichts unterschreiben: Die beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Nicht zahlen
  • Kein Kontakt zu Waldorf Frommer
  • Frist wahren
  • Lassen Sie Ihren Fall vom Experten prüfen