Planspiel Datenschutz Folgeabschätzung des ULD und LfDI MV vorgestellt

Die DSGVO fordert mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Art. 35 DSGVO vom Verantwortlichen eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten, wenn die Form der Verarbeitung und insbesondere die Verwendung neuer Technologien ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.


Im Rahmen eines Planspiels haben das ULD und der LfDI MV für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.


https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/DS–GVO/Hilfsmittel-zur-Umsetzung