Finanzierung von Datenschutzverstößen

Eine interessant Frage beschäftigt mich bezüglich drohender Bußgelder wegen der Fanpage Entscheidung des EUGH.


Besteht eine Pflicht bei Kapitalgesellschaften die drohenden Bußgelder wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Facebook Fanpages in Rückstellung zu bilanzieren?


Auch wenn § 249 HGB nicht ausdrücklich darauf eingeht, so sind bilanzpflichtige Personen und Gesellschaften gefordert, Rückstellungen zu bilden, wenn der Bilanzierende mit einer Inanspruchnahme zu rechnen hat.


Infolge des Urteils des EuGH zu Facebook Fanpages besteht mittlerweile eine hohe Wahrscheinlichkeit das Aufsichtsbehörden Bußgelder nach DSGVO verhängen könnten.