Avartare richtig wählen

Avatare sind klein und nützlich. Bei Twitter, Facebook und anderen sozialen Medien dienen sie als künstliche Figur oder Grafik, die einem Nutzer zugeordnet wird.


Auch hier auf der Plattform darf jeder Nutzer seinem Account eine kleine Grafik oder ein Bild zuordnen. Damit erhöht sich der Wiedererkennungswert. Auch Firmenlogos können als Avatare genutzt werden.


Jedoch gilt es auch hier das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Es dürfen und sollten nur Avartare genutzt werden, an denen man selbst auch die entsprechenden Rechte hält. Dies können die Urheberrechte selbst sein oder die Erlaubnis des Erschaffers. Entsprechende Lizenzen oder lizenzfreie Bilder gibt es.


Fehlt es jedoch an diesen Rechten, so begeht der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung und kann abgemahnt werden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung stehen dann Schadenersatzforderungen und die Kosten des Rechtsanwalts als Forderung im Raum.

Auch die Betreiber der sozialen Netzwerke behalten sich im Falle von Rechtsverletzungen Sanktionen gegen die Nutzer vor. Dies kann von einer Löschung des Avatars, vorrübergehende Sperrung des Accounts bis zum Ausschluss aus dem Netzwerk gehen.