Studiocanal GmbH läßt Filesharing des Films "Sicario" abmahnen

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Studiocanal GmbH aus Berlin aktuell illegale Tauschangebote des Films „Sicario“ (Erscheinungsjahr 2015) ab.


Dem Empfänger einer entsprechenden Abmahnung wirft die Kanzlei vor, dass über den Internetanschluss ein illegales Tauschangebot zum Film „Sicario“ über Peer-to-Peer Netzwerke stattfand. Im Schreiben wird unter Angabe des Datums und der Uhrzeit des angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht auch die ermittelte IP-Adresse genannt.


Die Kanzlei verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von insgesamt 915 Euro. Die Summe setzt sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 700 Euro sowie der Übernahme von Anwaltskosten in Höhe von 215 Euro zusammen.


Die Kanzlei setzt eine kurze Frist von 10 Tagen zur Reaktion auf das Schreiben. Sollte auf das Schreiben nicht reagiert werden, so droht die Kanzlei mit weiteren gerichtlichen Schritten.


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