Privacy Shield - Behörden veröffentlichen Beschwerdeformulare

Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben einheitliche Formulare für Beschwerden wegen Verstößen gegen das US/EU Privacy Shield veröffentlicht.


Das US/EU Privacy Shield regelt die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA. Es räumt den Betroffenen verschiedene Rechte ein, unter anderem ein Recht auf Information, auf Auskunft, auf Berichtigung und je nach Fall auch auf Löschung. Betroffene können ihre Rechte entweder direkt gegenüber zertifizierten Verantwortlichen geltend machen oder sich an die zuständige nationale Datenschutzbehörde wenden.


Wenn Betroffene befürchten, dass NSA ect. unter Verstoß gegen geltende Bestimmungen auf ihre aus Europa übermittelten Daten zugreifen, haben sie erstmals die Möglichkeit, das überprüfen zu lassen. Anträge bearbeitet eine Ombudsperson im amerikanischen Außenministerium.