Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung des Filmes "Joker"

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das illegale Filesharing des Films "Joker" ab. Sie verlangt vom Abgemahnten das Unterlassen des illegalen Tauschangebotes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 938,50 Euro.


Die pauschale Schadenersatzsumme setzt sich aus 700 Euro Schadenersatz für den Film "Joker" sowie die Übernahme von 238,50 Euro Anwaltskosten zusammen.


Das Schreiben wirft dem Adressaten als Anschlussinhaber vor, dass zum angegebenen Zeitpunkt über eine ermittelte IP-Adresse ein illegales Tauschangebot zum Film erfolgte und so der Film über peer-to-peer Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent illegal zum Herunterladen angeboten wurde. Auch angebliche Streaming Dienste, die aber die Technologie des Filesharings nutzen, sind davon betroffen. Dies kann auch für App´s aus dem PlayStore oder AppStore gelten, die kostenlose Filme (aktuelle Blockbuster) anbieten.


Empfänger einer "Joker" - Abmahnung sollten folgende Punkte beachten:


  • Nichts unterschreiben: Die beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Nicht zahlen
  • Kein eigener Kontakt zu Waldorf Frommer
  • Frist wahren
  • Lassen Sie Ihren Fall vom Experten prüfen


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