Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing von "The Flight Attendant" ab

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das illegale Filesharing des Werkes "The Flight Attendant" ab. Sie verlangt vom Abgemahnten das Unterlassen des illegalen Tauschangebotes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 915 Euro.


Die pauschale Schadenersatzsumme setzt sich aus 700 Euro Schadenersatz für das Werk „"The Flight Attendant" sowie die Übernahme von 215 Euro Anwaltskosten zusammen.


Das Schreiben wirft dem Adressaten als Anschlussinhaber vor, dass zum angegebenen Zeitpunkt über eine ermittelte IP-Adresse ein illegales Tauschangebot zum Film erfolgte und so der Film über peer-to-peer Tauschbörsen wie eMule oder BitTorrent illegal zum Herunterladen angeboten wurde. Auch angebliche Streaming Dienste, die aber die Technologie des Filesharings nutzen, sind davon betroffen. Dies kann auch für App´s aus dem PlayStore oder AppStore gelten, die kostenlose Filme (aktuelle Blockbuster) anbieten.


Empfänger einer "The Flight Attendant" - Abmahnung sollten folgende Punkte beachten:


  • Nichts unterschreiben: Die beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • Nicht zahlen
  • Kein eigener Kontakt zu Waldorf Frommer
  • Frist wahren
  • Lassen Sie Ihren Fall vom Experten prüfen


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