juristi. Dienste, Sammlungen und Services aus Greifswald

juristische Dienste, Sammlungen und Services

Kleine weiße Friedenstaube, fliege übers Land; allen Menschen, groß und kleinen, bist du wohlbekannt.

Du sollst fliegen, Friedenstaube, allen sag es hier, dass nie wieder Krieg wir wollen, Frieden wollen wir.

Fliege übers große Wasser, über Berg und Tal; bringe allen Menschen Frieden, grüß sie tausendmal.

Und wir wünschen für die Reise Freude und viel Glück; kleine weiße Friedenstaube, komm recht bald zurück.

[Erika Schirmer]




Letzte Aktivitäten

  • juristi.Red

    juristi.kon Fachbegriff
    Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO*. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des PKW zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. Der unpfändbare Betrag des Entgelts muss dem Arbeitnehmer in Geld ausgezahlt werden. Zur Ermittlung des pfändbaren Teils des Einkommens sind Geld- und Sachleistungen nach den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften zusammenzurechnen. Nicht einbezogen wird dabei der steuerlich zu berücksichtigende geldwerte Vorteil für die Nutzung des PKW auf dem Weg von der Wohnung zum Betrieb in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer (sog. 0,03 %-Regelung).
  • juristi.Red

    juristi.kon Fachbegriff
    Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG* ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dieses genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG** (Leiharbeits-RL).
  • In Arbeitsverträgen mit Profifußballern sind Vertragsklauseln geläufig, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt. Eine solche einsatzabhängige Verlängerungsklausel ist nicht dahin ergänzend auszulegen oder anzupassen, dass im Hinblick auf das pandemiebedingte vorzeitige Ende der Spielzeit 2019/2020 in der Fußball-Regionalliga Südwest der Vertrag sich bei weniger als den festgelegten Einsätzen verlängert.
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag § 1827 BGB erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 54 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Verbot des Missbrauchs der Rechte
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 53 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Schutzniveau
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 52 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 51 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Anwendungsbereich
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 50 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
  • juristi.Red

    Hat den juristi.kon-Eintrag Artikel 49 GRCh erstellt.
    juristi.kon Fachbegriff
    Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen

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