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juristische Dienste, Sammlungen und Services
Kleine weiße Friedenstaube, fliege übers Land; allen Menschen, groß und kleinen, bist du wohlbekannt.
Du sollst fliegen, Friedenstaube, allen sag es hier, dass nie wieder Krieg wir wollen, Frieden wollen wir.
Fliege übers große Wasser, über Berg und Tal; bringe allen Menschen Frieden, grüß sie tausendmal.
Und wir wünschen für die Reise Freude und viel Glück; kleine weiße Friedenstaube, komm recht bald zurück.
Letzte Aktivitäten
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juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 7 UF 46/23 - Umgangsrecht - Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor erstellt.juristi.kon FachbegriffEine Heimunterbringung zur Überwindung der Ablehnung eines Kindes gegenüber dem nicht-betreuenden Elternteil ist rechtswidrig. -
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Hat den juristi.kon-Eintrag 2 OAus 96/23 - Auslieferung nach Südkorea zulässig erstellt.juristi.kon FachbegriffDie Republik Südkorea garantiert die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltenen Bedingungen zum Schutz der Menschenrechte im Strafvollzug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung auf das koreanische Auslieferungsersuchen hinsichtlich eines auf dem Frankfurter Flughafen festgenommenen Verfolgten hin die Auslieferung für zulässig erklärt. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 9 U 11/23 - Onlinehandel - Smartphone mit Zugabe erstellt.juristi.kon FachbegriffIn der Versendung einer Gratisbeigabe (hier: Kopfhörer) liegt der Kaufvertragsabschluss über das Hauptprodukt (hier: Smartphone zu 92 € aufgrund eines Preisfehlers). -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 16 U 92/23 - Das Wort „Transe“ ist ausschließlich abwertend und ein diskriminierendes Schimpfwort erstellt.juristi.kon FachbegriffEine klagende Transfrau kann u.a. verlangen, nicht als „Transe“ bezeichnet zu werden. Dem Wort kommt ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Der diskriminierende Verletzungsgehalt steht auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit einer verkündeten Entscheidung den vom Landgericht zugesprochenen Unterlassungsanspruch bestätigt. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 1 Ws 171/23, 1 Ws 174-178/23 - Chat Polizeibeamte - WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ erstellt.juristi.kon FachbegriffDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass hinsichtlich der angeschuldigten Mitglieder u.a. der WhatsApp-Gruppe „Itiotentreff“ kein hinreichender Tatverdacht dafür vorliege, dass die anklagegegenständlichen Äußerungsdelikte erfüllt seien. Die Verwirklichung der in Betracht kommenden Tatbestände würde ein „Verbreiten“ von Inhalten erfordern. Das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens sei nicht erfüllt. Der Senat hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens insgesamt zurückgewiesen. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 7 Ws 253/23 - Erlöse aus einem untauglichen Versuch des Insiderhandels unterliegen ebenfalls der Einziehung erstellt.juristi.kon FachbegriffAuch wenn ein Täter in der tatsächlich irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere erwirbt und anschließend weiterverkauft, unterliegt der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Einziehung, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem veröffentlichten Beschluss. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 4 W 13/24 - Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht von der Aufbringung von Prozesskosten befreit erstellt.juristi.kon FachbegriffKlagt ein Insolvenzverwalter u.a. im Interesse der Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin gegen Dritte, ist der Bundesagentur für Arbeit zuzumuten, die erforderlichen Prozesskosten aufzubringen. Sie ist nicht grundsätzlich aufgrund ihrer Stellung privilegiert und von der Aufbringung der Prozesskosten befreit. Mit einer veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigt, dass dem Insolvenzverwalter keine Prozesskostenhilfe zu gewähren war. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 3 U 103/24 - PKH - 10.000,00 € Hinterbliebenengeld gegen den Mörder der Mutter erstellt.juristi.kon FachbegriffEs besteht Aussicht auf Erfolg für eine Klage auf 10.000,00 € Hinterbliebenengeld gegen den Mörder der Mutter. Prozesskostenhilfe wurde bewilligt.
Das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat Prozesskostenhilfe für eine Klage des Sohnes gegen den Mörder seiner Mutter auf Zahlung eines sog. Hinterbliebenengeldes in Höhe von 10.000,00 € bewilligt. Der Klage komme in dieser Höhe Erfolgsaussicht zu. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 16 U 122/23 - Berichterstattung - Der Berufung eines Sängers gegen Herausgeberin einer Tageszeitung wurde teilweise stattgegeben erstellt.juristi.kon FachbegriffDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer verkündeten Entscheidung der Berufung des Sängers einer bekannten Rockband gegen die beklagte Herausgeberin einer Tageszeitung teilweise stattgegeben. In Bezug auf eine der beiden im Bericht erwähnten Frauen werde zu Unrecht der Verdacht erhoben, dass er sexuelle Handlungen ohne ihre Einwilligung vorgenommen habe. Dies muss die Beklagte gemäß heutigem Urteil unterlassen. Hinsichtlich der anderen Betroffenen werde dagegen dieser Verdacht durch die Beklagte nicht erweckt. -
juristi.Red
Hat den juristi.kon-Eintrag 21 W 146/23 - Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung bei fälschlich angenommener Überschuldung erstellt.juristi.kon FachbegriffAuch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen - fälschlich - angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vor einer Ausschlagung über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. Trifft er allerdings seine Entscheidung allein auf der Basis von Spekulationen, kann er bei einer Fehlvorstellung die Ausschlagung mangels Irrtums über Tatsachen nicht anfechten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erbscheinserteilung der Beschwerdeführerin vorliegen.