Unternehmen

  • Begriff aus der Betriebswirtschaft

    Unternehmen: wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszwecks und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. (siehe auch Unternehmen GWB)


    Im Strafrecht - BT - Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses - § 206 StGB


    Erläuterung: Als Unternehmen ist jede Betätigung im geschäftlichen Verkehr anzusehen, die nicht ausschließlich hoheitlich erfolgt oder auf eine rein private Tätigkeit beschränkt ist. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.05, AZ: 1 Ws 152/04)

    Der Begriff ist weit auszulegen. Zweck der Norm ist es, das subjektive Recht des Einzelnen auf Geheimhaltung des Inhalts und der näheren Umstände des Postverkehrs und seinen Anspruch auf Übermittlung von Sendungen zu schützen. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an.

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