• Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Kartellrecht - Normenkartell

    sind nicht staatliche technische Vorschriften über die Beschaffenheit einer Ware (in Hinblick auf Material, Herstellung, Zusammenbau oder Verbindung mit anderen Waren), die Eignung für bestimmte Anwendungen oder die Erfüllbarkeit bestimmter Sicherheits- oder Verträglichkeitsdaten.

    Beispiel: DIN-Normen

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