Fluchtgefahr

  • Strafrecht - Strafprozessrecht - §§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO

    Vorliegen konkreter Anhaltspunkte bei denen nach

    kriminalistischer Erfahrungen eine Flucht als naheliegend erscheinen lässt. Indizien sind: auffälliger Wohnungswechsel und Arbeitsplatzwechsel, Verwendung falscher Papiere, frühere Flucht, Besitz größerer Mengen von Bargeld.

    Die Fluchtgefahr ist ein Haftgrund der Untersuchungshaft.

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